3. Änderungssatzung
Gebührenordnung zur Benutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Böhlen (GO)
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 03. Mai 1998- "Euro-Verordnung II" - und der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. 73), geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 177), geändert durch Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 14.09.2001 (GVBl. S. 257) sowie der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (ThürKAG) in der Fassung 19. September 2000 (GVBl. S. 301), geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GVBl. S. 418), geändert durch Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 14.09.2001 (GVBl. S. 257), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Benutzung der Mehrzweckhalle der Gemeinde Böhlen:
Artikel 1
§ 1
Für die Nutzung der Mehrzweckhalle sind an die Gemeinde Böhlen die nachfolgenden Gebühren zu entrichten:
1. Nutzung der Halle zu sportlichen und kulturellen Übungszwecken
je angefangene Übungsstunde - für ortsansässige Vereine/ Gruppen 5,00 €
- für auswärtige Vereine / Gruppen 10,00 €
- für auswärtige Sportgruppen,
die keinem eingetragenen Verein angehören 20,00 €
2. Nutzung zu Schulsportzwecken durch den Landkreis
(Durchführung von Ergänzungsstunden) 7,50 €
3. Nutzung der Halle zu sonstigen Veranstaltungen, wie Tanzabende und ähnliches,
mit Hallenbewirtschaftung durch den Veranstalter
je Veranstaltung einheimischer Vereine 150,00 € zuzüglich BK und Endreinigung
als Kaution ist pro Veranstaltung zu hinterlegen 250,00 €
je Veranstaltung auswärtiger Vereine/ Agenturen 500,00 € zuzüglich BK und Endreinigung
als Kaution ist pro Veranstaltung zu hinterlegen 500,00 €
Artikel 2
§ 1
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Böhlen, den 27.12.2001
Krannich
Bürgermeister der Gemeinde Böhlen
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