Richtlinien zur
Nutzung der Mehrzweckhalle Böhlen
1. Nutzung zu
Veranstaltungen
-
Zur Hallennutzung muss ein
schriftlicher Antrag an die Gemeinde z.Hd. Diethardt Schneider gestellt
werden. (pdf Dokument)
- Die
Hallenübergabe erfolgt mittels Schlüsselübergabe und Inventur vor der
Hallennutzung
- Die
Hallennutzung ist im Hallenbenutzungsbuch einzutragen.
- Schäden,
die während der Hallennutzung auftreten sind im Hallenbenutzungsbuch
einzutragen und bei der Hallenübergabe zu melden
- Bei
Jugendtanzveranstaltungen sind zur Einhaltung der Ordnung und Sicherheit
geeignete Security - Kräfte einzusetzen.
- Das
Jugendschutzgesetz ist einzuhalten.
- Nach
Veranstaltungsende ist die Halle auf Ordnung und Sicherheit zu überprüfen
(Verschluss- und Brandsicherheit)
- Die
Hallenübernahme erfolgt durch den Hallenverantwortlichen und dem
verantwortlichen Nutzer vor Ort (Inventur und Schlüssel)
-
Festgestellte, selbstverschuldete Mängel oder Verlust an Inventar werden den
Nutzer in Rechnung gestellt.
-
Gemeindeeigene Tonanlage und vorhandene Technik kann vom Veranstalter
genutzt werden.
- Die
Rechnungslegung lt. Gebührenordnung incl. Betriebskosten und evtl.
Endreinigung erfolgt von der Gemeinde.
2. Nutzung zu
sportlichen und sonstigen Zwecken
-
Der am Jahresanfang aufgestellte
Belegungsplan ist einzuhalten.
- Der
Schlüssel ist bei Diethardt Schneider Ortsstr. 132 in Böhlen abzuholen und
nach Nutzung wieder abzugeben.
- Die
Nutzung, sowie festgestellte Mängel sind im Hallenbenutzungsbuch
einzutragen.
- Ordnung,
Sauberkeit und Verschlusssicherheit sind nach Nutzungsende zu gewährleisten.
- Bei
Nutzung durch Kinder und Jugendliche ist eine rechts- und geschäftsfähige
Person als Verantwortlicher erforderlich.
- Das
Inventar ist pfleglichst zu behandeln und an den festgelegten Ort
zurückzustellen.
- Die
Betriebskosten sind sparsam einzusetzen.