Dorferneuerung Böhlen

Information zur privaten Antragstellung

Werte Bürgerinnen und Bürger!

In diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit Fördermaßnahmen im privaten Bereich für das Jahr 2013 zu beantragen.

Um als "Förderfähiges Objekt" zu gelten müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Förderfähig sind prinzipiell:

- historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)

- ländliche Wohnhäuser sollen vor 1950 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein

- ortsbildprägende und ortsbildwirksame Gebäude

Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1950, typische Einfamilienhäuser der DDR - Zeit, Objekte die nach der Wende als Neubebauung entstanden sind) sind nicht förderfähig.

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes.

Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer "Nichtförderfähigkeit".

Dazu zählen z.B.:

- Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z.B. aus Messing)

- Umsetzung großer Fensteröffnungen in liegenden Formaten (Fenster sind breiter als hoch)

- Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymetrischen Dachausbildungen führen

- Kunststofffasaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

 

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2.Schritt).

Um eine Beratung durchführen zu können, sollten Sie sich bitte bis zum 10.06.2012 bei Frau Hoffmann im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach melden

Tel. 036781- 48140

               Nach Ablauf der Meldefrist wird eine Einzelberatung Vorort durchgeführt, wo Sie Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erhalten. (Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt).

Zu diesem Termin erhalten Sie ebenfalls die zur Antragstellung benötigten Unterlagen (Antragsformulare werden Ihnen übergeben).

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:

1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)

2. ein Foto

3. 3 Kostenangebote pro Gewerk

Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7.500,- €(Bruttosumme) betragen!!

4. ggf. die denkmalrechtliche Erlaubnis (bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen)

5. Stellungnahme Planungsbüro

6. bei beantragter Zuwendung über 10.000 € (auch in Summe mehrerer Anträge) eine beim Finanzamt erhältliche "Bescheinigung in Steuersachen"

Hinweis:

Die Durchführung von Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Mit der Maßnahme darf noch nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

I. Kallenberg

KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH

Kupferbergstrasse 1

09441 Mellingen

Tel. 036453/865-0

(Aus TWE Nr. 6/2012)

   

 
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